Wahlrechtsthemen

Wähler/innen fragen oft: "Darf ich auch nur die Erststimme bedienen?"

Antwort ist: "Ja."
Erklärung vom Bundeswahlleiter: "Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig."

Ohne deine Gründe dafür zu kennen oder in deine Wahlfreiheit eingreifen zu wollen empfehle ich den Wahl-O-Mat durchzuklicken (dauert ca. 20 Minuten). Evtl. findest du dort das kleinste Übel unter den Parteien für die Zweitstimme. 

 

Wenig überraschend haben sich die regierenden Parteien Vorteile gegenüber (noch) nichtregierenden Parteien und Einzelkandidaten gesichert. Hier eine Auflistung: 

So es mir eines Tages möglich ist, werde ich diese Ungleichheit beenden. Hilf mit, denn nächste Kandidatin oder nächster Kandidat im Wahlkreis 286 könntest Du, ein Nachbar, ein Verwandter oder Bekannter von Dir sein! Danke.